Allgemeine Infos zum Hessentag

Presseakkreditierung

Presse Akkreditierung

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:

  1. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  2. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist, 
  3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zum Hessentag 2025 in Bad Vilbel, 
  4. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren und müssen regelmäßige Einträge vorweisen.
  5. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Wir behalten vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Wir behalten uns im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die finale Zustimmung zur Akkreditierung liegt bei der Stadt Bad Vilbel und den Künstlermanagements.

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